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Schubspannungen am Auflager

Die aktuell vorliegenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen für Holz-Beton-Verbund gehen in der Regel davon aus, dass nur der Holzbalken aufgelagert werden darf. Somit muss dieser auch die ganze Schubspannung aufnehmen können. Bei kurz hoch-belasteten Tragwerken, wie z. B. Unterzug oder auflagernahe Einzellasten kann dies kritisch sein. In jedem Fall ist bei einem Holz-Beton-Verbundtragwerk die Schub-spannung am Auflager nachzuweisen.

Das Mittragen der Betonplatte im Auflagerbereich kann für den Lastabtrag verwendet werden, wenn die Einleitung der Querkräfte aus der Betonplatte in den Holzbalken nachgewiesen wird. Die Querkrafttragfähigkeit der Betonplatte und das Aufreißen des Holzbalkens in Balkenlängsrichtung sind zu beachten.

Verbundsysteme mit ausschließlich schräg gesetzten Holz-Beton-Verbundschrauben sind für die Übertragung von Querkräften aus der Betonplatte auf den Holzbalken nicht geeignet.

 
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